Gesundheitszentrum
78573 Wurmlingen
Obere Straße 15
Rufen Sie uns an
Tel. 07461/ 7801975
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 7:00 - 20:00 Uhr

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, DAK, Heimat, IKK, Techniker oder einer BKK) gelten einige Besonderheiten, die oft nicht allgemein bekannt sind.Diese Seite soll Ihnen und uns helfen, den Behandlungsablauf zweckmäßig und wirtschaftlich zu organisieren. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Informationen aufmerksam durchzulesen und zu beachten.

1. Vor dem ersten Termin

    •  Sie benötigen eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept), die von Ihrem Arzt ausgestellt, unterschrieben und abgestempelt wurde.
      Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.01.2021 keine Rezepte mehr annehmen dürfen, die auf einem alten Vordruck ausgestellt wurden.

    • Wenn Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, rufen Sie bitte unverzüglich wegen einer Terminvereinbarung an. Ein neues Rezept ist nur 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig; bis dahin muss die erste Behandlung durchgeführt worden sein. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf kann es sein, dass der Arzt diese Frist auf 14 Tage verkürzt und dies auf der Verordnung gekennzeichnet hat.

    • Damit Sie bei Ihrer Terminvereinbarung nicht warten müssen, steht Ihnen unsere Anmeldung von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 – 12:00, auch gerne telefonisch unter 07461-7801975, zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch eine Terminanfrage an kontakt@praxis-lang-schoepf.de per E-Mail mit Ihren Kontaktdaten senden. Wir melden uns dann schnellstmöglich zur Terminkoordination bei Ihnen. Aus Datenschutzgründen können wir keine Terminvereinbarungen per Facebook oder WhatsApp durchführen. Wir bemühen uns, Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen, bitten aber auch um Ihre Flexibilität.

    • Nennen Sie am Telefon bitte Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Telefonnummer, damit wir Sie ggf. zurückrufen können.
      Geben Sie bitte das Datum des Rezepts, die Art des Heilmittels (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage, Massage usw.) , die verordnete Menge (Gesamtanzahl Behandlungen) und die Behandlungsfrequenz (Anzahl pro Woche) an; wir brauchen diese Angaben um die Termine einzuplanen.

2. Zum ersten Termin mitbringen:

    • Die ärztliche Verordnung (Rezept)
    • Ihren Befreiungsausweis falls Sie von Zuzahlungen befreit sind

3. Vor der ersten Behandlung in der Praxis/ an der Rezeption

    • Seien Sie bitte pünktlich zum vereinbarten Termin. Haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Anmeldung nicht besetzt ist.

    • Bitte füllen Sie den Aufklärungsbogen / Datenschutzinformation vollständig aus und unterschreiben Sie diesen.

    • Legen Sie das Rezept des Arztes zur Prüfung vor. Unser Praxisteam ist angewiesen, das Rezept vor Behandlungsbeginn zu überprüfen. In vielen Fällen können wir in Abstimmung mit dem Arzt eine Korrektur eines fehlerhaften Rezepts veranlassen, sodass die Behandlung dennoch beginnen kann.

    • Nach Erfassung Ihres Rezepts im PC bezahlen Sie bitte die gesetzliche Zuzahlung, die der Computer angibt. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt und beträgt bei gesetzlich versicherten Personen 10 Euro pro Rezept plus 10% des Rezept-Bruttowerts. Sie muss für jedes einzelne Rezept einmal zu Beginn bezahlt werden. Die Zuzahlung kann in bar oder mit Ihre ec-/giro-Karte (mit Geheimzahl) erfolgen. Bitte beachten Sie, dass mit weiteren Kreditkarten (Mastercard, Visa…) nicht bezahlt werden kann.

4. Die Behandlung

    • Lassen Sie bitte keine Wertsachen unbeaufsichtigt im Wartebereich. Für die Garderobe kann keine Haftung übernommen werden. Bitte nehmen Sie daher alles mit in den Behandlungsraum.

    • Sie werden durch eine/n von uns bestimmte/n und qualifizierten Mitarbeiter/in behandelt. Durch Urlaub, Fortbildung oder Krankheit bedingt kann es vorkommen, dass Sie im Laufe eines Rezepts durch verschiedene Mitarbeiter/-innen behandelt werden.

    • Unser/e Mitarbeiter/-in sind angewiesen, diejenige Behandlung durchzuführen, die der Arzt verordnet hat.

    • Zum Wohle Ihrer Gesundheit behandeln wir größtenteils, entgegen der vorgegebenen Regelbehandlungszeiten, in einem 30-Minuten-Rhythmus. Diese Zeit beinhaltet auch die Vor- und Nachbereitungszeit. Weiterführende Informationen zu den Behandlungszeiten finden Sie hier.

5. Nach der Behandlung

    • Kleiden Sie sich bitte im Behandlungsraum wieder an und achten Sie darauf, keine Wertsachen oder Kleidungsstücke liegen zu lassen.

    • An der Rezeption unterschreiben Sie bitte auf dem Original-Rezept für die soeben erfolgte Behandlung; nur mit Ihrer Unterschrift können wir mit der Krankenkasse abrechnen.

    • Vereinbaren Sie bitte Folgetermine für weitere Behandlungen; unser/e Mitarbeiter/-in druckt Ihnen gerne einen Terminzettel mit den vereinbarten Terminen aus, um Missverständnisse zu vermeiden.

6. Sonstiges

    • Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig, d.h. mindestens einen Werktag vorher, ab.
      Die mit uns vereinbarten Termine sind verbindlich; wir halten den Termin ausschließlich für Sie frei. Absagen können wir nur bis zu einem Werktag vorher annehmen. Falls Sie einen vereinbarten Termin zu kurzfristig oder gar nicht absagen, behalten wir uns vor Ihnen für den ausgefallenen Termin gemäß §615 BGB eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen, da wir diesen Termin nicht mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. Mit Ihrer Unterschrift unter den ausgehändigten Aufklärungsbogen stimmen sie dieser Regelung zu und willigen in die Behandlungen ein.

    • Falls fällige Zuzahlungen oder Ausfallgebühren nicht bezahlt werden, behalten wir uns vor, alle weiteren Termine zu streichen und das Rezept einzubehalten. In solchen Fällen teilen wir der Krankenkasse grundsätzlich den Grund für den Behandlungsabbruch mit.

    • Falls Sie während der Behandlung Rückfragen haben steht Ihnen unser Praxispersonal gerne hilfreich zur Seite.